Selbstbestimmung in der Eingliederungshilfe

Greifen wir ein oder lassen wir’s sein?

Durch das neue Bundesteilhabegesetz sind Träger der Eingliederungshilfe gefordert, Ihren Klienten/innen mehr Selbstbestimmung und Partizipation zu ermöglichen.

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund eine Herausforderung, dass es auch heute noch in vielen Einrichtungen zu viel Fremdbestimmung, Bevormundung und Überbehütung
gibt. Das liegt allerdings nicht an der Böswilligkeit oder Unfähigkeit einzelner Mitarbeiter/innen. Vielmehr herrscht vielerorts eine große Unsicherheit wenn es z.B. um folgende Fragen geht:

… Wann haben wir die Pflicht einzugreifen, um Klienten/innen vor ernstem Schaden zu bewahren (im Sinne von gerechtfertigter Fremdbestimmung)?

… Wann ist es unsere Aufgabe, Erfahrungen zu ermöglichen – auch wenn diese negativ für den/die Klienten/in sind (im Sinne von Selbstbestimmung)?

In diesem kostenlosen 45-minütigen Online-Vortrag erfahren Sie, warum es vielen Mitarbeiter:innen in der Eingliederungshilfe schwerfällt, ihren Klienten/innen Selbstbestimmung zu ermöglichen. Außerdem erläutere ich den Unterschied zwischen „selbständig“ und „selbstbestimmt“ und Sie lernen Instrumente kennen, um eine reflektierte Entscheidung „pro Selbstbestimmung“ oder „pro Fremdbestimmung“ treffen zu können.

Dieser kostenlose Online-Vortrag findet an den folgenden Terminen statt. Geben Sie einfach Ihre Mailadresse bei dem Datum ein, an dem Sie am teilnehmen möchten und klicken Sie dann auf „kostenlos anmelden“.

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n.n.

Selbstbestimmung in der Eingliederungshilfe: Greifen wir ein oder lassen wir’s sein?

Stefan Mantel

Berliner Str. 9
10715 Berlin
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